EU-Bürger:innen & Freizügigkeit:

Bürger:innen der Europäischen Union (EU) und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) genießen in Deutschland das Recht auf Freizügigkeit – das bedeutet, sie können hier leben, arbeiten und studieren, ohne eine besondere Aufenthaltserlaubnis zu benötigen. Doch auch innerhalb dieses Rechts gibt es immer wieder Fragen und Herausforderungen, bei denen ich Ihnen als Rechtsanwältin im Freizügigkeitsrecht gerne zur Seite stehe.

Egal, ob es um die Registrierung Ihres Wohnsitzes, die Beantragung einer Freizügigkeitsbescheinigung oder um den Zugang zum Arbeitsmarkt geht – ich helfe Ihnen, sich in den rechtlichen Bestimmungen zurechtzufinden und Ihre Rechte ohne bürokratische Hürden wahrzunehmen. Falls es zu Problemen mit der Anerkennung von Qualifikationen, Sozialleistungen oder sogar im Kontakt mit Behörden kommt, unterstütze ich Sie dabei, Ihre Anliegen schnell und effektiv zu klären.

In einem zunehmend komplexen rechtlichen Umfeld ist es wichtig, dass Sie Ihre Freizügigkeitsrechte verstehen und wissen, wie Sie diese im Alltag nutzen können. Sollte es Unklarheiten oder Widerstände geben, setze ich mich dafür ein, dass Sie Ihre Ansprüche geltend machen können.

Nehmen Sie gerne Kontakt mit mir auf, um Ihre Freizügigkeitsrechte zu sichern und mögliche Fragen zu klären – ich stehe Ihnen bei allen rechtlichen Anliegen zur Seite.


Arbeite mit uns:

Haben Sie Interesse an einer Zusammenarbeit, dann füllen Sie bitte das Formular aus und wir werden uns in Kürze bei Ihnen melden. Wir freuen uns schon darauf, von Ihnen zu hören.